Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin, die Ihre Belegschaft gesund hält

Jeder Betrieb braucht vom ersten Beschäftigten an eine betriebsärztliche Betreuung. Die ASZ Gruppe stellt den Betriebsarzt, plant die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV und dokumentiert alles nachweisfähig – vor Ort im Betrieb oder im Zentrum.

Betriebsärztliche Betreuung und arbeitsmedizinische Vorsorge — rechtssicher nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Betriebsarzt mit Stethoskop und Smartphone

Arbeitsmedizin

Kurz erklärt

Ab wann braucht ein Betrieb einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten. Nach § 2 ASiG bestellt der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich; den Umfang der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2 nach Betriebsgröße und Gefährdung. Die arbeitsmedizinische Vorsorge folgt der ArbMedVV mit Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge – der Arbeitgeber erhält nur die Vorsorgebescheinigung.

Antworten mit Rechtsgrundlage: FAQ auf asz-gruppe.de

Rechtsgrundlage
ASiG, DGUV Vorschrift 2, ArbMedVV
Vorsorgearten
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge (§ 2 ArbMedVV)
Vertraulichkeit
Befunde bleiben beim Arzt; der Arbeitgeber erhält die Vorsorgebescheinigung (§ 6 ArbMedVV)
Ersthelfer
1 Ersthelfer bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten, darüber 5 bzw. 10 Prozent (§ 26 DGUV Vorschrift 1)

Leistungen

Unsere arbeitsmedizinischen Leistungen

  • Betriebsärztliche Grundbetreuung

    Regelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 inklusive Dokumentation und Berichtswesen.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV — planbar und revisionssicher dokumentiert.

  • Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen

    Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Atemschutz und weitere Eignungsfeststellungen.

  • Ergonomie- und Arbeitsplatzberatung

    Begehungen und konkrete Empfehlungen für gesunde, altersgerechte Arbeitsplätze.

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Strukturierte BEM-Verfahren, die Rückkehr in den Beruf fair und rechtskonform gestalten.

  • Impf- und Präventionsangebote

    Betriebliche Impfaktionen und Präventionskampagnen, abgestimmt auf Ihre Gefährdungslage.

Im Detail

Fünf Leistungen im Detail

Ablauf, Umfang und Anfrage finden Sie auf der jeweiligen Seite von asz-gruppe.de.

Zielgruppen

Für wen ist das Angebot?

  • Betriebe jeder Größe, die ihre gesetzliche arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen müssen
  • Unternehmen ohne eigenen Betriebsarzt, die eine externe Lösung suchen
  • Personalabteilungen, die arbeitsmedizinische Vorsorge zentral planen und nachweisen wollen

Gut zu wissen

Fragen zu Arbeitsmedizin

Welche Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es?

Die ArbMedVV unterscheidet Pflichtvorsorge bei besonders gefährdenden Tätigkeiten – ohne Teilnahme darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden –, Angebotsvorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss, und Wunschvorsorge auf Verlangen der Beschäftigten. Die ASZ Gruppe ordnet jede Tätigkeit der richtigen Vorsorgeart zu und führt die Fristen in einer Vorsorgekartei.

Erfährt der Arbeitgeber die Untersuchungsergebnisse?

Nein. Die Befunde bleiben vertraulich beim Arzt. Beschäftigte und Arbeitgeber erhalten nach § 6 ArbMedVV lediglich eine Vorsorgebescheinigung darüber, dass die Vorsorge stattgefunden hat.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent der Anwesenden (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Gezählt werden die Anwesenden je Schicht; Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.

Nächster Schritt

Betriebsärztliche Betreuung anfragen

Lassen Sie sich unverbindlich beraten, welche Vorsorge- und Betreuungsleistungen für Ihren Betrieb vorgeschrieben sind.