Betriebsärztliche Betreuung
Fester Betriebsarzt, planbare Einsatzzeiten und revisionssichere Dokumentation — die gesetzliche Grundbetreuung aus einer Hand.
Details auf asz-gruppe.deArbeitsmedizin
Jeder Betrieb braucht vom ersten Beschäftigten an eine betriebsärztliche Betreuung. Die ASZ Gruppe stellt den Betriebsarzt, plant die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV und dokumentiert alles nachweisfähig – vor Ort im Betrieb oder im Zentrum.
Betriebsärztliche Betreuung und arbeitsmedizinische Vorsorge — rechtssicher nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Arbeitsmedizin
Kurz erklärt
Ab dem ersten Beschäftigten. Nach § 2 ASiG bestellt der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich; den Umfang der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2 nach Betriebsgröße und Gefährdung. Die arbeitsmedizinische Vorsorge folgt der ArbMedVV mit Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge – der Arbeitgeber erhält nur die Vorsorgebescheinigung.
Antworten mit Rechtsgrundlage: FAQ auf asz-gruppe.de
Leistungen
Regelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 inklusive Dokumentation und Berichtswesen.
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV — planbar und revisionssicher dokumentiert.
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Atemschutz und weitere Eignungsfeststellungen.
Begehungen und konkrete Empfehlungen für gesunde, altersgerechte Arbeitsplätze.
Strukturierte BEM-Verfahren, die Rückkehr in den Beruf fair und rechtskonform gestalten.
Betriebliche Impfaktionen und Präventionskampagnen, abgestimmt auf Ihre Gefährdungslage.
Im Detail
Ablauf, Umfang und Anfrage finden Sie auf der jeweiligen Seite von asz-gruppe.de.
Fester Betriebsarzt, planbare Einsatzzeiten und revisionssichere Dokumentation — die gesetzliche Grundbetreuung aus einer Hand.
Details auf asz-gruppe.dePflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge zuverlässig geplant und dokumentiert — vor Ort in Ihrem Betrieb oder in unserem Zentrum.
Details auf asz-gruppe.deVon der Ersthelferquote bis zum AED-Konzept — wir bringen Ihre betriebliche Notfallorganisation auf einen rechtssicheren Stand.
Details auf asz-gruppe.deVon der Ergonomieberatung bis zum betrieblichen Gesundheitsmanagement — arbeitsmedizinisches Wissen praxisnah vermittelt.
Details auf asz-gruppe.deStrukturierte Rückkehr nach langer Krankheit — mit BEM-Verfahren, stufenweiser Wiedereingliederung und höchster Vertraulichkeit.
Details auf asz-gruppe.deZielgruppen
Gut zu wissen
Die ArbMedVV unterscheidet Pflichtvorsorge bei besonders gefährdenden Tätigkeiten – ohne Teilnahme darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden –, Angebotsvorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss, und Wunschvorsorge auf Verlangen der Beschäftigten. Die ASZ Gruppe ordnet jede Tätigkeit der richtigen Vorsorgeart zu und führt die Fristen in einer Vorsorgekartei.
Nein. Die Befunde bleiben vertraulich beim Arzt. Beschäftigte und Arbeitgeber erhalten nach § 6 ArbMedVV lediglich eine Vorsorgebescheinigung darüber, dass die Vorsorge stattgefunden hat.
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent der Anwesenden (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Gezählt werden die Anwesenden je Schicht; Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Nächster Schritt
Lassen Sie sich unverbindlich beraten, welche Vorsorge- und Betreuungsleistungen für Ihren Betrieb vorgeschrieben sind.