Sicherheitstechnische Betreuung
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur ASA-Moderation.
Details auf asz-gruppe.deArbeitssicherheit
Vom ersten Beschäftigten an muss jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Die ASZ Gruppe übernimmt diese Aufgabe als externer Partner: Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Unterweisungen, Brandschutz und Arbeitsmittelprüfung – nachweisbar dokumentiert.
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur ASA-Sitzung.

Arbeitssicherheit
Kurz erklärt
Vom ersten Beschäftigten an. Nach §§ 1 und 5 ASiG bestellt jeder Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich; eine Untergrenze nach Beschäftigtenzahl gibt es nicht. Den Umfang regelt die DGUV Vorschrift 2: Betriebe bis 20 Beschäftigte erhalten eine anlassbezogene Betreuung, ab 21 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten.
Antworten mit Rechtsgrundlage: FAQ auf asz-gruppe.de
Leistungen
Grund- und anlassbezogene Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 mit festem Ansprechpartner.
Systematische Beurteilung von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen inkl. Maßnahmenplan.
Regelmäßige Begehungen mit priorisierten Berichten — verständlich für Führungskräfte.
Wirksame Unterweisungen planen und digital umsetzen — nahtlos mit unserer Akademie verzahnt.
Brandschutzhelfer, Flucht- und Rettungspläne sowie Evakuierungsübungen aus einer Hand.
Arbeitsschutzausschüsse moderieren, Nachweise führen, Behördenanfragen souverän beantworten.
Im Detail
Ablauf, Umfang und Anfrage finden Sie auf der jeweiligen Seite von asz-gruppe.de.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur ASA-Moderation.
Details auf asz-gruppe.deRegale, Leitern, Tritte und weitere Arbeitsmittel — geprüft durch befähigte Personen, dokumentiert für Audit und Behörde.
Details auf asz-gruppe.deBrandschutzhelfer, Flucht- und Rettungspläne, Evakuierungsübungen und Brandschutzordnung — Brandschutz, der im Ernstfall funktioniert.
Details auf asz-gruppe.deZielgruppen
Gut zu wissen
Sie berät den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmitteln, Schutzausrüstung und Arbeitsabläufen, begeht den Betrieb regelmäßig, meldet Mängel, untersucht Unfallursachen und nimmt am Arbeitsschutzausschuss teil (§ 6 ASiG). Die Betreuung wird dokumentiert, sodass Nachweise für Berufsgenossenschaft und Behörden vorliegen.
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche sind mindestens halbjährlich zu unterweisen; beim Umgang mit Gefahrstoffen erfolgt die Unterweisung mündlich anhand der Betriebsanweisung und wird mit Unterschrift bestätigt. Allgemeine Inhalte lassen sich online vermitteln, arbeitsplatzbezogene und praktische Inhalte vor Ort.
Nach ASR A2.2 ergibt sich die Zahl aus der Gefährdungsbeurteilung; in der Regel reichen 5 Prozent der Beschäftigten. Mehr sind nötig bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen oder großen Flächen; Schichtbetrieb und Abwesenheiten zählen mit. Die ASZ Gruppe bildet Brandschutzhelfer aus – Theorie und praktische Löschübung.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montage- oder Einsatzbedingungen abhängt oder die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, durch befähigte Personen zu prüfen – etwa Regale, Leitern und Tritte. Die Prüfungen werden dokumentiert und sind bei Audits und gegenüber Behörden vorzulegen.
Nächster Schritt
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