Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit mit externer Fachkraft

Vom ersten Beschäftigten an muss jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Die ASZ Gruppe übernimmt diese Aufgabe als externer Partner: Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Unterweisungen, Brandschutz und Arbeitsmittelprüfung – nachweisbar dokumentiert.

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur ASA-Sitzung.

Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Helm bei der Betriebsbegehung

Arbeitssicherheit

Kurz erklärt

Ab wann braucht ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Vom ersten Beschäftigten an. Nach §§ 1 und 5 ASiG bestellt jeder Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich; eine Untergrenze nach Beschäftigtenzahl gibt es nicht. Den Umfang regelt die DGUV Vorschrift 2: Betriebe bis 20 Beschäftigte erhalten eine anlassbezogene Betreuung, ab 21 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten.

Antworten mit Rechtsgrundlage: FAQ auf asz-gruppe.de

Rechtsgrundlage
§§ 1, 5 und 6 ASiG; DGUV Vorschrift 2
Betreuung
Grund- und anlassbezogene Betreuung mit festem Ansprechpartner
Unterweisung
vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1)
Einsatzgebiet
ganz Deutschland, vom Sitz in Lünen aus

Leistungen

Unsere sicherheitstechnischen Leistungen

  • Externe SiFa-Betreuung

    Grund- und anlassbezogene Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 mit festem Ansprechpartner.

  • Gefährdungsbeurteilungen

    Systematische Beurteilung von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen inkl. Maßnahmenplan.

  • Betriebsbegehungen

    Regelmäßige Begehungen mit priorisierten Berichten — verständlich für Führungskräfte.

  • Unterweisungskonzepte

    Wirksame Unterweisungen planen und digital umsetzen — nahtlos mit unserer Akademie verzahnt.

  • Brandschutzorganisation

    Brandschutzhelfer, Flucht- und Rettungspläne sowie Evakuierungsübungen aus einer Hand.

  • ASA-Sitzungen & Behördenkontakt

    Arbeitsschutzausschüsse moderieren, Nachweise führen, Behördenanfragen souverän beantworten.

Im Detail

Drei Leistungen im Detail

Ablauf, Umfang und Anfrage finden Sie auf der jeweiligen Seite von asz-gruppe.de.

Zielgruppen

Für wen ist das Angebot?

  • Betriebe ab dem ersten Mitarbeitenden — die Betreuungspflicht gilt sofort
  • KMU ohne eigene Sicherheitsfachkraft
  • Unternehmen, die Arbeitsschutz und Schulungen aus einer Hand wollen

Gut zu wissen

Fragen zu Arbeitssicherheit

Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sie berät den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmitteln, Schutzausrüstung und Arbeitsabläufen, begeht den Betrieb regelmäßig, meldet Mängel, untersucht Unfallursachen und nimmt am Arbeitsschutzausschuss teil (§ 6 ASiG). Die Betreuung wird dokumentiert, sodass Nachweise für Berufsgenossenschaft und Behörden vorliegen.

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche sind mindestens halbjährlich zu unterweisen; beim Umgang mit Gefahrstoffen erfolgt die Unterweisung mündlich anhand der Betriebsanweisung und wird mit Unterschrift bestätigt. Allgemeine Inhalte lassen sich online vermitteln, arbeitsplatzbezogene und praktische Inhalte vor Ort.

Wie viele Brandschutzhelfer sind vorgeschrieben?

Nach ASR A2.2 ergibt sich die Zahl aus der Gefährdungsbeurteilung; in der Regel reichen 5 Prozent der Beschäftigten. Mehr sind nötig bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen oder großen Flächen; Schichtbetrieb und Abwesenheiten zählen mit. Die ASZ Gruppe bildet Brandschutzhelfer aus – Theorie und praktische Löschübung.

Welche Arbeitsmittel müssen geprüft werden?

Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montage- oder Einsatzbedingungen abhängt oder die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, durch befähigte Personen zu prüfen – etwa Regale, Leitern und Tritte. Die Prüfungen werden dokumentiert und sind bei Audits und gegenüber Behörden vorzulegen.

Nächster Schritt

Sicherheitstechnische Betreuung anfragen

Erfahren Sie, welches Betreuungsmodell zu Ihrer Betriebsgröße passt — unverbindlich und kostenlos.